keine Impfpflicht für Kinderkrippen (Crèches)
Kinderkrippen und Impfungen in Luxemburg
Zahlreiche Eltern sind verunsichert und fragen uns, ob es legal ist, dass bei der Aufnahme eine Kopie des Impfpasses (der ja dann auch nach den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums ausgefüllt sein sollte), verlangt wird, und wie das hier in Luxemburg gesetzlich geregelt ist. Darf die Leitung einer öffentlichen Kinderkrippe bestimmte Impfungen verlangen, oder etwa doch nicht? Hierzulande gibt es keine Impfpflicht, für niemand und für keine Impfung. Um ganz sicher zu gehen, dass es nicht doch Ausnahmen gibt, haben wir uns bei den Ministerien für Gesundheit und Familie informiert: Beide sind formell: Es gibt in Luxemburg keine Impfpflicht, demnach also auch nicht für die Aufnahme in eine Kinderkrippe. Impfen unterliegt der freien Entscheidung, und diese Freiheit gilt es, auch in Zukunft zu verteidigen.
Impfen ist eine sehr persönliche Sache. Wer informiert ist, weiß ohnehin genau, dass die Risiken einer Impfung deutlich überwiegen, ganz besonders bei sehr kleinen Kindern.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, falls doch nach einer Kopie des Impfpasses gefragt wird: Sie sind voll im Recht, wenn Sie jegliche Impfung ablehnen, und keinen Impfpass vorlegen. Sollte die Leitung einer Kinderkrippe Ihr Kind aus diesem Grunde ablehnen wollen, seien Sie bitte so nett, dies mitzuteilen (dem Ministerium und uns). Helfen Sie mit, das Thema „Impfen“ kritisch zu hinterfragen und Informationen zu verbreiten.