Pressemitteilung: Impfen und Kinderkrippen
Pressemitteilung
Freiwilligkeit aller Impfungen für Kinder in Krippen, Schulen und anderen Institutionen. Freiwilligkeit aller Impfungen für alle.
Auf Initiative von AEGIS Luxemburg wurde am 23. Oktober 2015 eine parlamentarische Anfrage (QP 1512) an Gesundheitsministerin Madame Lydia Mutsch gerichtet. Ihre Antwort macht eine Stellungnahme seitens AEGIS erforderlich.
AEGIS Luxemburg erhält immer häufiger Anfragen von verzweifelten Eltern, die Schwierigkeiten haben, eine Kinderkrippe zu finden, die keine Impfungen verlangt.
Um eine Lösung für das Problem zu finden, möchten wir folgende Überlegungen anführen:
In Luxemburg besteht keine Impfpflicht. Dennoch werden, laut „Impfempfehlungen des Ministeriums“, bestimmte Impfungen empfohlen. Wir sehen hierin einen Widerspruch.
Es ist Aufgabe eines Gesundheitsministeriums, im Sinne der öffentlichen Gesundheit zu handeln. Demnach stellt sich die Frage, ob es in der Lage ist, nachzuweisen, ob die jeweilige Impfung tatsächlich schützt und keinen Schaden anrichtet. Wie ist die Propagierung von Impfungen als einziges Mittel zur Prävention und ohne jeglichen Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen mit dieser Aufgabe zu vereinbaren?
Macht sich ein Ministerium, welches die Bevölkerung nicht vor den Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen warnt, nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig?
Handelt ein Ministerium nicht grob fahrlässig, macht sich gar der Körperverletzung schuldig, wenn es Impfungen empfiehlt, die allesamt, laut Beipackzettel, mit Risiken verbunden sind?
Da es hierzulande keine Impfpflicht gibt, ist Impfen Privatsache. Jeder potentielle Impfling (oder seine Eltern) muss sowohl über die angenommenen Vorteile als auch, ganz besonders, über die Risiken eines solchen medizinischen Eingriffs informiert werden.
Es ist vor allem die Rolle des Arztes, von dem wir eine gründliche Kenntnis der Sachlage aufgrund aktueller Forschung erwarten dürfen (wobei das Thema an den Universitäten kaum nach neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft behandelt wird), Eltern umfassend zu informieren. Wir verlangen, dass der Arzt im Rahmen seiner Informationspflicht spontan den Eltern den Beipackzettel, der jede Impfstoffpackung begleitet, überreicht und ihnen Zeit lässt, zu einer eigenen informierten Entscheidung zu gelangen.
Da die Zahl der Impfschäden um ein Vielfaches höher ist, als öffentlich bekannt, bestehen wir auf Umsetzung einer systematischen Bestandsaufnahme, welche alleine eine ernstzunehmende Arzneimittel-Überwachung erlaubt. Dies bedeutet, dass Ärzte ihrer Pflicht, jeden Verdachtsfall von Impfnebenwirkung, der über die üblicherweise zu erwartenden Impfreaktionen hinausgeht, zu melden. Das heißt auch, dass sie lernen müssen, mögliche Impfschäden zu erkennen. Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen müssen ebenfalls von paramedizinischem Personal (Krankenschwestern, MTA, Hebammen, Therapeuten) sowie von Eltern und Krippenpersonal, gemeldet werden können. Es versteht sich von selbst, dass die Dokumentierung solcher Meldungen verbindlich sein muss.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal ganz klar unserer Forderung Nachdruck verleihen: Keine Kinderkrippe, kein Kindergarten, keine Schule noch irgendeine andere Institution darf hierzulande die Aufnahme eines Kindes von erfolgten Impfungen abhängig machen. Dies zu verlangen geht eindeutig gegen das Prinzip der Impffreiwilligkeit. Ungeimpfte Kinder dürfen ohnehin nicht diskriminiert werden. Impfen ist allein Sache der Eltern. Entscheidungen aber setzen Wissen voraus.
Dem Ministerium ist bekannt, dass sowohl private als auch öffentliche Kinderkrippen die Vorlage eines ausgefüllten Impfpasses verlangen. Wir fordern, dass das Gesundheitsministerium für die gebotene Klarstellung sorgt.