European Vaccine Victims‘ Day : June 3rd 2020

Mittwoch, 3. Juni um 19 Uhr
Colette Welter , 7 rue des Maximins, Mamer

Verhaltensstörungen – eine Impffolge?

Vortrag von Friedrich Klammrodt
Kass-Haff in Rollingen (bei Mersch)
Mittwoch 23. September, 19 Uhr

Pharmacovigilance

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Le site de la Santé au Luxembourg

Artikel von AEGIS Österreich

Artikel von AEGIS Österreich

Nie wieder Impfzwang

Wenn Empfehlungen und Appelle nachweislich nicht zum Ziel führen, sind Verpflichtungen zum Masern-, Mumps-, Röteln-Schutz der Bevölkerung unumgänglich“[1] erklärt ein angesehener, österreichischer Jurist und Politiker.

Noch ist vielen Menschen nicht bewusst, dass Impfen kein staatlicher oder behördlicher Akt ist. Impfen ist ein medizinischer Akt, eine Behandlung. Für einen medizinischen Eingriff sind nach unserer Rechtslage zwei Dinge notwendig. Es muss der „Patient“ – er ist in Wirklichkeit kein Patient, über Impfungen umfassend, verständlich und persönlich aufgeklärt werden und der „Patient“ muss freiwillig dem Eingriff zustimmen. Kurz gesagt, eine Impfung verlangt die freiwillige, bewusste Zustimmung nach vorheriger Aufklärung.

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Offener Brief eines besorgten Vaters

Offener Brief eines besorgten Vaters

7. April 2017

             Offener Brief

            an Frau Lydia Mutsch, Gesundheitsministerin

 Betreff:

Schriftliche Empfehlung der HPV-Impfung (Cervarix) für unsere Tochter, inklusive Hochglanz-Werbeflyer, durch die Gesundheitsministerin, Frau Lydia Mutsch, sowie den CNS-Präsidenten, Herrn Paul Schmit

Sehr geehrte Frau Ministerin

Aufgrund weltweiter Meldungen schwerster Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen nach der auch von Ihnen empfohlenen HPV-Impfung hatte ich bereits im Oktober 2015  einen umfassenden Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium gerichtet, auf den ich 5 Monate später eine leider nur unzufrieden stellende Antwort durch Frau Dr. Heisbourg erhielt. Es wurden hier lediglich 4 der insgesamt 14 Fragen angesprochen, das jedoch eher ausweichend, und ohne präzise auf meine Fragen einzugehen. Meine erneute Anfrage per Einschreiben vom Juli 2016 blieb, selbst nach mehrmaligem schriftlichem Nachhaken, bisher ohne Antwort. Auf telefonische Nachfrage vom Dezember 2016 hin teilte mir eine Ihrer Mitarbeiterinnen mit, dass mein Schreiben dann sicherlich, so wörtlich, „op irgendengem Koup “ gelandet wäre.

In Anbetracht dessen, dass Fragen besorgter Väter allem Anschein nach in Ihrem Ministerium nicht ernst genommen werden, sehe ich mich daher veranlasst, über diesen Weg an Sie zu appellieren, die betreffenden Fragen bitte zu beantworten, die ich an dieser Stelle gerne noch einmal zusammenfasse:

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Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen

Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen

Newsletter, wissenschafftplus, Stefan Lanka, 17.1.2017

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Wir haben den Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir wünschen Ihnen ein friedvolles und erfolgreiches Jahr 2017, welches für uns, für Sie und alle Menschen mit einer guten Nachricht beginnt:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.

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Informationen … unerwünscht?

Informationen … unerwünscht?

AEGIS – Antwortschreiben vom 26.10.2016

auf den Artikel im LW vom 19. 10. 2016, mit dem Titel:

„Spam“ von den Impfkritikern

LETTRE RECOMMANDEE

Antwortschreiben auf den Artikel vom 19. Oktober 2016 im Luxemburger Wort mit dem Titel „Spam“ von den Impfkritikern.

Informationen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft unerwünscht?

„AEGIS Luxembourg asbl“ ist die einzige Vereinigung in Luxemburg, die sich kritisch mit Impfungen auseinandersetzt. Da eine ausgewogene Aufklärung über das Impfen not tut, versuchen wir, mit begrenzten Mitteln, ein kleines Gegengewicht zu setzen.

Im genannten Artikel wird an zwei Stellen darauf verwiesen, dass Aussagen von AEGIS, nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, haltlos oder von offizieller Seite nicht wissenschaftlich belegt seien. Diese Behauptungen verlangen nach einer Klarstellung.

Warum eigentlich gibt es AEGIS Luxemburg?

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14 zum Teil unbeantwortete Fragen an das Gesundheitsministerium

14 zum Teil unbeantwortete Fragen an das Gesundheitsministerium

Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium betreff HPV-Impfung

(7. Juli 2016)

Geehrte Frau Dr. Heisbourg

Vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom Oktober 2015. Leider aber musste ich feststellen, dass von den meinerseits 14 konkret gestellten Fragen keine zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet werden konnte. Vor diesem Hintergrund, und in meiner Eigenschaft als besorgter Vater werde ich diese nun gerne wiederholen, zusammen mit einigen weiteren Fragen und Feststellungen, die sich aus besagtem Antwortschreiben ergeben haben, und wo ich Sie bitten würde, diese möglichst ausführlich zu beantworten, bzw. zu kommentieren…

160707_Antwortschreiben mit Fragenkatalog

Pressekonferenz: Vorstellung der Broschüre über HPV-Impfung

Pressekonferenz: Vorstellung der Broschüre über HPV-Impfung

Bei Gelegenheit unserer Pressekonferenz vom Dienstag, dem 7. Juni haben wir die Broschüre

„Vero auf Spurensuche über die HPV-Impfung“ vorgestellt

160607_AEGIS-Pressedossier-Broschüre

Pressedossier – 7. Juni 2016

Broschüre „Vero auf Spurensuche“

Mit der Ausarbeitung der Broschüre „Vero auf Spurensuche“ hat AEGIS Luxemburg ein neues Format geschaffen um gleichzeitig Eltern wie auch Jugendlichen Informationen über Impfungen zukommen zu lassen. Anhand dieser Informationen können sich die interessierten Betroffenen einen Überblick über die Sachlage verschaffen um eigenverantwortlich ihre Entscheidungen zu treffen. Dabei legen wir Wert darauf zu betonen, dass in Luxemburg keine Impfflicht besteht. Die Entscheidung liegt beim Einzelnen, die aufgrund von umfassenden Informationen seitens der Ärzte und Behörden getroffen werden sollte. Da die Patienteninformationen jedoch in Bezug auf Nebenwirkungen der Impfungen lückenhaft sind, stellen die Hinweise in der Broschüre eine Ergänzung dar zu den eher einseitigen Darstellungen der Verantwortlichen im Gesundheitsbereich.

Die 24-seitige Broschüre basiert auf einem Dialog zwischen der 12-jährigen Vero und ihrem Vater. Der Inhalt richtet sich somit sowohl an die betroffenen jungen Menschen als auch an deren Eltern. Es sind in der Tat die Mädchen und jungen Frauen, die durch eine Kampagne des Luxemburger Gesundheitsministeriums für diese Impfung angesprochen werden. Passende Illustrationen von René Bickel, einem Kenner der Thematik, bereichern die Darstellung auf eine besondere Weise.

Warum das Thema der HPV-Impfung?

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Conférence

Conférence

AEGIS Luxembourg a le plaisir de présenter :

 

Me Philippe VanLangendonck, avocat à Bruxelles avec sa conférence :

Obligation vaccinale discriminatoire pour les citoyens de l’UE ?

La liberté des vaccinations au Luxembourg

Que faire devant un effet secondaire grave ?

 Mercredi 25 mai à 19 heures

Salle des Fêtes du Château de Mamer

Entrée : 10.-

AEGIS – Conférence Vanlangendonck Affiche

Pressemitteilung: Impfen und Kinderkrippen

Pressemitteilung: Impfen und Kinderkrippen

Pressemitteilung

Freiwilligkeit aller Impfungen für Kinder in Krippen, Schulen und anderen Institutionen. Freiwilligkeit aller Impfungen für alle.

Auf Initiative von AEGIS Luxemburg wurde am 23. Oktober 2015 eine parlamentarische Anfrage (QP 1512) an Gesundheitsministerin Madame Lydia Mutsch gerichtet. Ihre Antwort macht eine Stellungnahme seitens AEGIS erforderlich.

AEGIS Luxemburg erhält immer häufiger Anfragen von verzweifelten Eltern, die Schwierigkeiten haben, eine Kinderkrippe zu finden, die keine Impfungen verlangt.

Um eine Lösung für das Problem zu finden, möchten wir folgende Überlegungen anführen:

In Luxemburg besteht keine Impfpflicht. Dennoch werden, laut „Impfempfehlungen des Ministeriums“, bestimmte Impfungen empfohlen. Wir sehen hierin einen Widerspruch.

Es ist Aufgabe eines Gesundheitsministeriums, im Sinne der öffentlichen Gesundheit zu handeln. Demnach stellt sich die Frage, ob es in der Lage ist, nachzuweisen, ob die jeweilige Impfung tatsächlich schützt und keinen Schaden anrichtet. Wie ist die Propagierung von Impfungen als einziges Mittel zur Prävention und ohne jeglichen Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen mit dieser Aufgabe zu vereinbaren?

Macht sich ein Ministerium, welches die Bevölkerung nicht vor den Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen warnt, nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig?

Handelt ein Ministerium nicht grob fahrlässig, macht sich gar der Körperverletzung schuldig, wenn es Impfungen empfiehlt, die allesamt, laut Beipackzettel, mit Risiken verbunden sind?

Da es hierzulande keine Impfpflicht gibt, ist Impfen Privatsache. Jeder potentielle Impfling (oder seine Eltern) muss sowohl über die angenommenen Vorteile als auch, ganz besonders, über die Risiken eines solchen medizinischen Eingriffs informiert werden.

Es ist vor allem die Rolle des Arztes, von dem wir eine gründliche Kenntnis der Sachlage aufgrund aktueller Forschung erwarten dürfen (wobei das Thema an den Universitäten kaum nach neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft behandelt wird), Eltern umfassend zu informieren. Wir verlangen, dass der Arzt im Rahmen seiner Informationspflicht spontan den Eltern den Beipackzettel, der jede Impfstoffpackung begleitet, überreicht und ihnen Zeit lässt, zu einer eigenen informierten Entscheidung zu gelangen.

Da die Zahl der Impfschäden um ein Vielfaches höher ist, als öffentlich bekannt, bestehen wir auf Umsetzung einer systematischen Bestandsaufnahme, welche alleine eine ernstzunehmende Arzneimittel-Überwachung erlaubt. Dies bedeutet, dass Ärzte ihrer Pflicht, jeden Verdachtsfall von Impfnebenwirkung, der über die üblicherweise zu erwartenden Impfreaktionen hinausgeht, zu melden. Das heißt auch, dass sie lernen müssen, mögliche Impfschäden zu erkennen. Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen müssen ebenfalls von paramedizinischem Personal (Krankenschwestern, MTA, Hebammen, Therapeuten) sowie von Eltern und Krippenpersonal, gemeldet werden können. Es versteht sich von selbst, dass die Dokumentierung solcher Meldungen verbindlich sein muss.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal ganz klar unserer Forderung Nachdruck verleihen: Keine Kinderkrippe, kein Kindergarten, keine Schule noch irgendeine andere Institution darf hierzulande die Aufnahme eines Kindes von erfolgten Impfungen abhängig machen. Dies zu verlangen geht eindeutig gegen das Prinzip der Impffreiwilligkeit. Ungeimpfte Kinder dürfen ohnehin nicht diskriminiert werden. Impfen ist allein Sache der Eltern. Entscheidungen aber setzen Wissen voraus.

Dem Ministerium ist bekannt, dass sowohl private als auch öffentliche Kinderkrippen die Vorlage eines ausgefüllten Impfpasses verlangen. Wir fordern, dass das Gesundheitsministerium für die gebotene Klarstellung sorgt.